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   LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12   

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LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12 (https://dejure.org/2012,62609)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 23.10.2012 - 1 T 280/12 (https://dejure.org/2012,62609)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 1 T 280/12 (https://dejure.org/2012,62609)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    bb) Zwar ist der Beschwerde zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für bestimmte, von ihm als existenznotwendig angesehene Betriebskosten angenommen hat, ihr Ausbleiben über einen längeren Zeitraum reiche für sich genommen bereits aus, um glaubhaft von einer Zahlungseinstellung und - in der Folge - von Zahlungsunfähigkeit ausgehen zu können (BGH, ZInsO 2006, 827; ZInsO 2003, 757, WM 1955, 1468).

    Vor diesem Hintergrund hilft der Verweis der Beschwerde auf den Beschluss des BGH vom 13.06.2006 - XI ZB 238/05 - (ZInsO 2006, 827) nicht weiter; die Entscheidung bezieht sich nicht, wie die Beschwerde meint, auf "fällige Steuern von mehr als 6 Monaten", sondern auf fällige Sozialversicherungsbeiträge, mit denen der Antragsgegner im dort zugrundeliegenden Fall mehr als sechs Monate im Rückstand war.

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Hingegen fehlt es an der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 13.06.2006 - IX ZB 220/05, juris-Rn. 3; Beschluss v. 08.12.2005 - IX ZB 38/05, juris-Rn. 4) zur Glaubhaftmachung erforderlichen Vorlage der zugrundeliegenden Steuerbescheide.

    Von diesem Defizit unabhängig ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 13.06.2006 - IX ZB 220/05, zitiert nach juris) der Hinweis auf eine erfolglose Pfändung eines Kontos für die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit unzureichend, und zwar - wie der BGH im dort zugrundeliegenden Fall ausdrücklich gemeint hat - auch dann, wenn mit dem Pfändungsversuch ein erfolgloses Tätigwerden des Vollziehungsbeamten einhergegangen war.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Das Insolvenzgericht muss also zu der Überzeugung gelangen, dass im Sinne der Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2005, 807) überwiegend wahrscheinlich ist, dass von den fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb der nächsten drei Wochen 10 % oder mehr nicht gezahlt werden können (vgl. § 17 Abs. 2 S. 1 InsO: "Wenn er nicht in der Lage ist , die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.").
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Hingegen fehlt es an der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 13.06.2006 - IX ZB 220/05, juris-Rn. 3; Beschluss v. 08.12.2005 - IX ZB 38/05, juris-Rn. 4) zur Glaubhaftmachung erforderlichen Vorlage der zugrundeliegenden Steuerbescheide.
  • LG Chemnitz, 03.01.2011 - 3 T 754/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers bei fehlendem Nachweis ergebnisloser

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Nicht gefolgt werden kann hingegen dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 03.01.2011 - 3 T 754/10 (ZInsO 2011, 684).
  • BGH, 18.05.1955 - IV ZR 14/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    bb) Zwar ist der Beschwerde zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für bestimmte, von ihm als existenznotwendig angesehene Betriebskosten angenommen hat, ihr Ausbleiben über einen längeren Zeitraum reiche für sich genommen bereits aus, um glaubhaft von einer Zahlungseinstellung und - in der Folge - von Zahlungsunfähigkeit ausgehen zu können (BGH, ZInsO 2006, 827; ZInsO 2003, 757, WM 1955, 1468).
  • LG Chemnitz, 21.10.2011 - 3 T 425/11

    Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Auch verweist die Beschwerde auf eine Entscheidung des Landgerichts Chemnitz vom 21.10.2011 - 3 T 425/11 - , aus der zu entnehmen sei, dass an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes bei antragstellenden öffentlich-rechtlichen Hoheitsträgern keine überzogenen, vom Gesetz nicht veranlasste, formale Anforderungen zu stellen seien.
  • AG Potsdam, 15.02.2001 - 35 IN 50/01
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
    Eine Bevorzugung der öffentlichen Hand gegenüber privaten Gläubigern sieht die InsO - namentlich, soweit es die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes betrifft - nicht vor (AG Potsdam, DZWiR 2001, 262, 1. LS.; Mönning in: Nerlich/Römermann, 23. Aufl., § 14 InsO, Rn. 46; MünchKomm/Schmahl, 2. Aufl., § 14 InsO, Rn. 85).
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